Abschiebungen sind nie freiwillig und werden immer gegen den Willen der Betroffenen vollzogen. Die folgenden Zahlen zu Abschiebungen beziehen sich auf 2017 und Gesamtdeutschland.
Abschiebungen sind nie freiwillig und werden immer gegen den Willen der Betroffenen vollzogen. Die folgenden Zahlen zu Abschiebungen beziehen sich auf 2017 und Gesamtdeutschland.
Abschiebungen auf dem Luftweg: 21.904 (Flughafen München: 2.421)
Dublin III Abschiebungen: 7.102, davon 1.280 Minderjährige
Abschiebungen auf dem Luftweg, durch
Polizeibeamt*innen begleitet: 9.704
Kosten für diese Sicherheitsbegleitung: 5.388.000 Euro
Abgebrochene Abschiebungen auf dem Luftweg
Betroffene haben sich gewehrt: 525
Medizinische Bedenken: 111
Weigerung Flugpersonal: 314
Die Zahlen der Abschiebungen in 2017 zeigen außerdem, dass die Abschiebungen in die Westbalkanländer zurückgegangen sind (2017 bei 50%, 2016 noch bei 75%). Dahingegen sind die Abschiebungen nach Marokko, Tunesien und Algerien drastisch angestiegen. (1)
Seit dem Inkrafttreten des sog. Asylpakets II Anfang 2016 können Abschiebungen leichter und schneller durchgeführt werden. Hierbei ist besonders zu kritisieren, dass nur noch in extremen Ausnahmefällen, wie bei lebensbedrohlichen und schwerwiegenden Krankheiten eine Abschiebung verhindert werden kann. Die Regelungen für entsprechende Atteste wurden zudem verschärft. (2)
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Quellen:
(1) Deutscher Bundestag: Drucksache 19/800 (20.02.2018)
(2) Bayerischer Flüchtlingsrat: Flüchtlingsrat lehnt Asylpaket II strikt ab (03.02.2016)
Dieser Artikel erschien zuerst hier: www.flucht-asyl.bayern