Die Entwicklung des Rechts auf Asyl in Deutschland

Das Recht auf Asyl wurde nach dem 2. Weltkrieg im Grundgesetz (GG) als Grundrecht verankert. Als die Zahlen von Asylbewerber*innen Anfang der 1990er Jahre anstiegen, wurde dieses Recht jedoch massiv durch eine Änderung des GG eingeschränkt...

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Das Recht auf Asyl wurde nach dem 2. Weltkrieg im Grundgesetz (GG) als Grundrecht verankert. Als die Zahlen von Asylbewerber*innen Anfang der 1990er Jahre anstiegen, wurde dieses Recht jedoch massiv durch eine Änderung des GG eingeschränkt: Im sog. „Asylkompromiss“ wurde im Jahr 1993 das Recht auf Asyl vom Artikel 16 GG in den neuen Artikel 16a GG verschoben. Drei wesentliche Änderungen sind hier festgehalten: Wer über einen sicheren Drittstaat eingereist ist, hat keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Durch die sogenannte „Drittstaatenregelung“ kann Deutschland alle Geflüchtete, die über einen „sicheren Drittstaat“ gekommen sind, wieder dorthin abschieben. Auch das Prinzip der „sicheren Herkunftsstaaten“ wurde neu mit aufgenommen sowie verkürzte und schnellere Verfahren an den Flughäfen. Die Änderung des GG in 1993 war vor allem vor dem Hintergrund der gewalttätigen Ausschreitungen rechtsextremistischer Gruppen – zum Beispiel in Rostock-Lichtenhagen – eine deutliche Positionierung der Bundesregierung zu dem Thema Asyl: Geflüchtete sind in Deutschland unerwünscht.

Diese Linie wird bis heute kontinuierlich weitergeführt. Nachdem im September 2015 die Zahlen der Geflüchteten wieder gestiegen sind, war in großen Teilen der Bevölkerung eine enorme Hilfsbereitschaft zu spüren. Diese „Willkommenskultur“ ist zwar zu Teilen immer noch vorhanden, gleichzeitig bestimmen aber Abwehr und Bedrohungsszenarien wieder die Diskurse. Von Seiten rechtsextremer und rechtspopulistischer Gruppierungen, aber auch von einzelnen Politiker*innen „etablierter“ Parteien wird öffentlich gegen Geflüchtete gehetzt. Im Zuge dessen konnten weitere Verschärfungen im Asylrecht durchgesetzt werden: Das Verbot des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte; Sachleistungen statt Bargeld; Abschiebelager, in denen Asylschnellverfahren rechtlich möglich sind; die Wiedereinführung der Residenzpflicht; die Erleichterung von Abschiebungen (1). Durch die Integrationsgesetze auf Bundes- und Landesebene (Bayern) von 2016 wurden zudem die Wohnsitznahmeverpflichtung für bereits anerkannte Geflüchtete eingeführt, Kürzungen der Sozialleistungen ermöglicht und die Schulpflicht für Kinder aus „sicheren Herkunftsstaaten“ eingeschränkt. Das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ von 2017 zwingt Geflüchtete, länger in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen zu müssen, ermöglicht das Auslesen von Handy-Daten und überfallartige Abschiebungen sowie die Ausweitung der Abschiebehaft. (2) Die neu gebildete Regierung aus CDU, CSU und SPD hält in ihrem Koalitionsvertrag weitere Verschärfungen bereit: Die bundesweite Einführung von AnKER-Zentren Zentren (zentrale Aufnahme-,  Entscheidungs- und  Rückführungseinrichtungen) mit beschleunigten Asylverfahren und Abschiebungen, die Ausweitung der „sicheren Herkunftsstaaten“, die weitere faktische Aussetzung des Familiennachzuges und erleichterte Bedingungen für die Abschiebehaft und schnellere Abschiebungen. (3)

All dies geschieht wieder vor dem Hintergrund, dass Rechtsextreme Flüchtlingslager in Brand setzen, die rechtspopulistische AfD Erfolge bei der Bundestagswahl feiert und öffentliche Hetze gegen Geflüchtete salonfähig ist. Über 20 Jahre nach dem Asylkompromiss scheint sich die Geschichte also zu wiederholen und die Abwehrmaßnahmen werden weiter verschärft.

Mit dem Migrationspaket von 2019 und den daraus folgenden Gesetzesänderungen - u.a. das sogenannte "Hau-Ab-Gesetz" - wurden weitere Verschärfungen beschlossen und möglich gemacht. So können nun Geflüchtete leichter in Abschiebehaft genommen werden. Zudem wurden Asylschnellverfahren beschlossen, die eine sorgfältige Prüfung der Asylgründe unmöglich machen. Mit der Einführung der "Duldung light" werden Personen, bei denen die Identität nicht geklärt ist, mit gravierenden Sanktionen bestraft. Und auch der Aufenthalt in den ANKER-Zentren verlängert sich für die Betroffenen. Dabei hat gerade die Corona-Krise gezeigt, dass die Unterbringung in Massenlagern endlich abgeschafft werden muss. All dies geschieht mit der Motivation, die Zahlen der Abschiebungen zu erhöhen. (4) Eine sogenannte "Willkommenskultur", wie noch in 2015 öffentlich verkündet, sieht anders aus.

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Quellen:

(1) Last Exit Flucht: Geschichte des Asyls in Deutschland

(2) Pro Asyl: Asylrechtsverschärfung

(3) Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

(4) Pro Asyl: Ein Jahr »Hau-Ab-Gesetz II«: Was hat sich getan?

 

Dieser Artikel erschien zuerst hier: www.flucht-asyl.bayern