Duldung

Was ist eigentlich eine Duldung?

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Die Duldung ist per Definition die „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“. Das heißt, die Betroffenen sind eigentlich ausreisepflichtig. Häufig können sie aber nicht abgeschoben werden, da sie krank sind, keinen Pass besitzen oder weil die Reisewege in ihr Heimatland versperrt sind. Der unsichere Status der Duldung muss in verschiedenen Abständen (1 Monat, 3 Monate, 6 Monate – je nach Einzelfall und Ausländerbehörde anders geregelt) bei der Ausländerbehörde verlängert werden. Die Geflüchteten bekommen für diese Zeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Derzeit leben 191.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland (Stand Mai 2020). Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Durch die Gesetzesänderungen mit dem Migrationspaket in 2019 gab es einige Änderungen, die Duldung betreffend. So wurden neben einer "Duldung light" auch Duldungen, den Zugang zum Arbeitsmarkt betreffend neu im Gesetz verankert. (1) 

Beschäftigungsduldung

In 2019 neu eingeführt wurde die Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG). Diese soll Personen, die schon lange in Deutschland leben und hier arbeiten, einen Schutz bieten. Sie wird, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, für (alle Familienmitglieder) für 30 Monate erteilt. Die Hürden hier aber sind enorm hoch: So wird ein Vorduldungszeitraum von mindestens 12 Monaten und eine Identitätsklärung innerhalb einer bestimmten Frist verlangt. In der Praxis zeigt sich, dass sehr wenige Personen hierüber Schutz finden können. 

Ausbildungsduldung

Hierüber sollen Personen, die eine Ausbildung in Deutschland machen, einen Schutz vor Abschiebung bekommen können (§ 60b AufenthG). Dabei kann ein Antrag auf Ausbildungsduldung aus der Gestattung heraus oder aus einer anderen "Duldungsart" heraus gestellt werden. Nach Beendigung der Ausbildung kann dann ein Antrag auf einen Aufenthalt gestellt werden (sogenannte 2+3-Regelung). Hier gilt es aber auch, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und in der Praxis hat sich gezeigt, dass die Ausländerbehörden hier selten von ihrem Ermessen Gebrauch machen.

"Duldung light"

Hiermit wurde eine Duldung zweiter Klasse eingeführt. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich in § 60b AufenthG. Sie wird für Personen mit "ungeklärter Identität" ausgestellt. Sie ist verbunden mit einer Reihe möglicher Sanktionen wie Arbeitsverbote, Wohnsitzauflagen, Haftmöglichkeiten und Leistungskürzungen. Betroffene sollten sich in jedem Fall gut beraten lassen und die Erteilung, weitere aufenthaltsrechtliche Perspektiven von Beratungsstellen oder Anwält*innen überprüfen lassen. (2)

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Quellen:

(1)   Pro Asyl: Was ist eigentlich eine Duldung

(2)   Bayerischer Flüchtlingsrat: Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Gestattete


Dieser Artikel erschien zuerst hier: www.flucht-asyl.bayern