Kooperationen
Die Petra-Kelly-Stiftung setzt ausschließliche eigene Projekte der politischen Erwachsenenbildung mit Bayernbezug gemäß ihrer Satzungsziele und den in der Satzung aufgeführten Vorgaben um. Sie ist nicht fördernd tätig. Dabei kann sie Kooperationen mit Dritten eingehen und Veranstaltungen gemeinsam durchführen. Voraussetzung ist, dass sich die Petra-Kelly-Stiftung gleichberechtigt an der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen beteiligen kann.
Wenn Sie einen Vorschlag für eine Kooperation mit der Petra-Kelly-Stiftung einreichen möchten, dann senden Sie bitte mindestens drei Monate vor der geplanten Veranstaltung einen ausgefüllten Kooperationsantrag sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan (formlos) an info(at)petra-kelly-stiftung.de. Über die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen entscheidet der Vorstand der Petra-Kelly-Stiftung in regelmäßigen Sitzungen.
Hinweise zur Erstellung eines Kosten- und Finanzierungsplans
Der Kosten- und Finanzierungsplan muss die Gesamtkosten und die geplanten Einnahmen (z.B. Teilnahmegebühren und/oder Eigen-/Drittmittel) der geplanten Veranstaltung aufführen, da wir keine Teilfinanzierung übernehmen – also etwa nicht nur die Honorare oder nur die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit übernehmen. Es ist bei einer Konferenz oder Reihe jedoch möglich, einzelne Veranstaltungsteile (z.B. einen Workshop) separat bei uns zu beantragen. Dies bietet sich insbesondere bei großen Vorhaben an. Kosten, die der/m Kooperationspartner*in selbst bei der Organisation entstehen (Personalkosten für Angestellte des/der Kooperationspartner*in, Bürokosten, etc.), dürfen nicht angeführt werden. Alle Posten müssen konkret beziffert werden, Pauschalen sind nicht zulässig. Bitte weisen Sie aus, welche Summe Sie bei uns anfragen und welche Summen Sie ggf. bei weiteren Kooperationspartner*innen oder Förderer*innen beantragen. Die Kofinanzierung durch Eigenmittel oder weitere Kooperationspartner*innen wird begrüßt. Der Kostenplan wird im Falle einer Kooperation Grundlage Ihrer Abrechnung bei uns. Hinweise zur Abrechnung können Sie unserer Kooperationsrichtlinie entnehmen.
Mit welchen Veranstaltungen wir kooperieren können
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Ausgefüllter Kooperationsantrag und Kosten- und Finanzierungsplan wurde mindestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn an die Petra-Kelly-Stiftung versandt
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Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung mit grün-nahen Werten und Haltungen sowie Bayernbezug
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Möglichkeit der gleichberechtigten Beteiligung an Vorbereitung und Durchführung
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Angemessene Finanzierung im Verhältnis zu Umfang, Inhalt und Dauer der Veranstaltung
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Öffentliche Veranstaltung
Aktuelle Schwerpunkte
Derzeit werden Kooperationsanträge mit folgenden Inhalten bevorzugt behandelt:
• Veranstaltungsort liegt vorzugsweise nicht in München
• Aufgreifen von ökologischen Themen
• Junge und diverse Zielgruppen
• Innovatives Veranstaltungsformat
Mit welchen Veranstaltungen wir nicht kooperieren können
- Kein Bezug zur politischen Erwachsenenbildung (Teilnehmende ab etwa 16 Jahren)
- Kein Bayernbezug
- Keine Übereinstimmung mit grün-nahen Werten und Haltungen
- Sehr kurzfristige Anfragen
- Antragsstellende sind gleichzeitig Haupt-Referierende
- Zeitlich unbegrenzte Projekte oder Verpflichtungen (Wiederkehrende aber in sich zeitlich abgeschlossene Veranstaltungen, wie z.B. ein jährliches Festival, kommen hingegen als Kooperationsveranstaltung infrage)
- Nachträgliche Finanzierung von Vorhaben, die in der Vergangenheit begonnen haben
- Politische Kampagnen, Petitionen oder Demonstrationen
- Erstellung von Produkten wie Zeitschriften oder Filme, Druckkostenzuschüsse
- Unterstützung oder Förderung politischer Parteien oder offizieller Parteigliederungen
- Interne Fortbildungen
- Einzelstipendien oder individuelle Einzelfallhilfen z.B. bei Krankheit
- Bauvorhaben, Sanierungen, Investitionen, Betriebsausstattung, Laufende Infrastrukturkosten
- Kommerziell ausgerichtete Vorhaben oder Institutionen
- Ankauf von Kunstwerken
Unvereinbarkeitsbeschluss mit AfD-nahen Stiftungen
Die Petra-Kelly-Stiftung lehnt jede Zusammenarbeit mit AfD-nahen Stiftungen und Vereinen ab.
Die AfD-nahen Stiftungen als Teil eines extrem rechten Netzwerks
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), andere AfD-nahe Stiftungen und kommunalpolitische Vereinigungen können als antidemokratische Akteur:innen eingeordnet werden. Das ergibt sich zum einen aus der Nähe zur AfD, die auf Basis mannigfacher Literatur als völkisch und antidemokratisch, als Teil extrem rechter Netzwerkstrukturen und mitunter als faschistisch eingestuft wird.
Zum anderen hat die DES maßgebliche Verknüpfungen in die extreme Rechte, und zwar besonders die sogenannte Neue Rechte, die sich strategisch auf die autoritären Denker der Konservativen Revolution beruft, sich jedoch nur oberflächlich vom Nationalsozialismus abgrenzt. Weil die DES aber auch die anderen AfD-nahen Stiftungen in diesem ideologischen politischen Milieu anzusiedeln sind, können sie inhaltlich als antidemokratisch und teilweise extrem rechts vorausgesetzt werden. Sie sind Teil eines Netzwerks von Antidemokrat:innen.
Inhalte
Die ideologischen Grundlagen völkischer Nationalismus, Antifeminismus, Antiliberalismus und autoritäre politische Ordnungsvorstellungen widersprechen den inhaltlichen Grundpfeilern der Heinrich-Böll-Stiftungen fundamental. Wir bilden für eine demokratische, geschlechtergerechte, ökologische, offene und solidarische Gesellschaft auf Basis der Menschenwürde und der Menschenrechte. Wir kritisieren die Arbeit antidemokratischer Träger, weil sie Ungleichheit und Diskriminierung zum Inhalt hat, weil sie Herrschaftsverhältnisse verschleiern oder verstärken will und Kontroversität zerstört.
Bildungsauftrag
Der Auftrag unserer Stiftung ist die politische Erwachsenenbildung. Wir verteidigen den Bildungsbegriff gegen Institutionen, die Fake News und Verschwörungsideologien verbreiten und damit den Begriff der Bildung aushöhlen oder zerstören. Die Rolle und die staatliche Finanzierung der parteinahen Stiftungen in Deutschland (und Österreich) sind einzigartig, eine direkte Folge der Befreiung vom Nationalsozialismus. Man hat aus Weimar die Lehre gezogen, dass Gesetz und Parteien allein nicht ausreichen, Demokratie zu erhalten und dass es gut ist, tiefergehend in die Gesellschaft hineinzuwirken. Mit Angeboten zur politischen Bildung und zur Beteiligung an der politischen Debatte sind die parteinahen, aber unabhängigen Stiftungen als Teil der Reeducation entstanden. Ihr Auftrag ist entstehungsgeschichtlich antifaschistisch und demokratisch. Politische Bildung trägt zur Emanzipation und freien Entfaltung der Einzelnen und der Gesellschaft bei. Sie muss sich (selbst-) kritisch mit Herrschaftsverhältnissen und sozialer Ungleichheit auseinandersetzen. Sie stärkt Kontroversität und Pluralität. Autoritäre und extrem rechte Formate sind in diesem Sinne nicht als Bildung zu bezeichnen, weil ihr Ziel eine geschlossene Gemeinschaft ist, die die Einzelnen entweder ausschließt oder in rigide Rollen zwanghaft einschließt