Wen treffen Sanktionen?

Friedenspolitische Tagung zur Münchner Sicherheitskonferenz 2016.

Podiumsdiskussion am Ende der Tagung

Vortrag I: Ziele und Opfer. Internationale Sanktionen zwischen Effektivität und Humanität

 

Prof. Dr. Michael Brzoska

Prof. Dr. Michael Brzoska (Hier können Sie die Präsentation herunterladen und den ganzen Vortrag nachhören)

Prof. Dr. Michael Brzoska gab mit seinem Vortrag einen ersten Überblick zum Thema Sanktio­nen. Er stellt dabei Sanktionen als ein politisches Instrument „between wars and words“ heraus, das in der internationalen Politik als Maßnahme verwendet wird, um Akteure, die den „Frieden“ stören oder verlet­zen zu maßregeln. Prof. Brzoska weist auf das Sanktionspara­dox hin, bei dem Sanktionen man­gels Alternativen häufig auf der internationa­len Ebene eingesetzt werden. Die allgemeine Meinung bezüglich deren Effektivität ist jedoch sehr negativ. Als Sanktion wird die „Unterbrechung geplanter oder regelhaft zu erwartender internationaler Interaktionen“ durch einen Akteur bezeichnet.

Als die am meisten sanktionsverhängenden Akteure nennt Prof. Brzoska die Europäische Union sowie die Vereinten Nationen, die sich jedoch einer anderen Begrifflichkeit bedienen und das Wort Sanktio­nen meiden. Der Beschluss solcher Sanktionsmaßnahmen im Rahmen der Vereinten Nationen ist für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verbindlich.

Die Europäische Union setzt sowohl die Sanktionen der Vereinten Nationen um, verhängt aber auch eigene restriktive Maßnahmen. Die EU kann daher Sanktionen verhängen, die auf­grund der Machtstruktu­ren in den VN nicht umgesetzt werden können und somit auch Veto­mächte der Vereinten Nationen sanktionieren. 

Ende der 1990er Jahre kam es zu einer Krise der Sanktionspolitik. Eine immer weitreichen­dere Sanktionspo­litik zu Beginn der 1990er Jahre hatte enorme humanitäre Auswirkungen auf die Bevölke­rung der betroffenen Länder. Die Krise führte zu dem Beschluss, nur noch „smart sanctions“ oder „targeted sanctions“ einzusetzen. Die neue Form der Sanktionen sollte vor allem gezielter gegen Entschei­dungsträger vorgehen und die Bevölkerung durch humanitäre Ausnahmeregelungen geschützt werden. Eine weitere Neuerung war die regelmäßige Überprü­fung der Maßnahmen sowie ein befriste­ter Zeitraum in dem die Sanktionen eingesetzt werden sollen.

Die häufigsten Formen der gezielten Sanktionen sind Waffenembargos, Finanzsanktionen, Handelsembar­gos bezüglich Rohstoffen und Reisebeschränkungen. Jedoch lassen sich auch bei geziel­ten Sanktionen humanitäre Folgen nicht vermeiden, da die Kosten der Sanktionen meist durch die Bevölkerung kompensiert werden. Die Beschaffung des Kapitals kann mit einer Intensivierung der Drangsalierung und Repression der Opposition einhergehen. Ein weiteres Problem bezüglich der Personen­sanktionen ist die Intransparenz und demokratische Defizite. Es besteht keine Transparenz über das Vorgehen nach welchen Kriterien die betroffenen Perso­nen auf die Sanktionsliste gesetzt werden sowie kein offizieller Rechtsweg der Überprü­fung der Liste oder Streichung einzelner Namen.

Im weiteren Verlauf des Vortrages ging Prof. Brzoska auf die Ziele von Sanktionen ein. Ein allgemei­nes Ziel ist die Verhaltensveränderung bezüglich einer aktuellen Politik oder auch die Anpassung der Politik an internationale Normen und Werte. Daneben verfolgen Sanktionen u.a. das Ziel die Handlungsop­tionen und den Zugriff auf Ressourcen einzuschränken oder auch ein Signal zu senden, dass die aktuelle Politik für nicht gut befunden wird. Ein weiterer Effekt soll zudem die Abschreckung von zukünftigen potentiellen Störern sein.

Um effektive Sanktionen zu verhängen, ist es wichtig zu wissen, wie die Machtstrukturen in dem sanktio­nierten Land aussehen, welche Akteure welche Interessen haben, wer von den Sanktionen profitie­ren soll (z.B. die Opposition) und welche Akteure als Sanktionsverlierer daraus hervorgehen sollen. Entscheidungen über wirkungsvolle Sanktionen bedürfen daher eines hohen Maßes an validen Informationen über das betroffene Land, welche jedoch in der Realität meist nur unzureichend vorhan­den sind.

Desweiteren ging Prof. Brzoska auf Theorieansätze bezüglich der Sanktionen ein. Im Bereich der „Naiven Theorien“ werden die Ansätze „Economic pain political gain“ sowie die „Revolutions“-Theo­rie angeführt. Weiterer Ansätze zur Erklärung der gezielten Wirkung von Sanktionen ist der „Rational choice“-Ansatz, die psychologischen Ansätze oder die Ambition zur Beeinflussung des politischen Machtgefüges. Auf der internationalen Ebene zielen Erklärun­gen auf die Wirkung von Sanktionen vor allem auf den Wunsch nach Akzeptanz der internationalen Gemeinschaft ab.

Die Wirkungselemente von Sanktionen unterscheiden sich in Output, Outcome und Impacts. Der Out­put zeichnet sich dadurch aus, dass er ausschließlich durch den sanktionsverhängen­den Akteur beeinflusst wird. So zum Beispiel beim Stopp von Waffenlieferungen. Der Out­come befasst sich mit der Frage ob das Ziel der Sanktionen, z.B. eine Verhaltensänderung in der aktuellen Politik, tatsäch­lich erreicht worden ist. Die Impacts der Sanktionen können auf der individuellen, der staatlichen oder auf der internationalen Ebene sichtbar werden.

Ein grundsätzliches Problem der Wirkungsmessung von Sanktionen ist die Komplexität und die Kausali­tät. Durch die verschiedenen Ebenen mit vielen beteiligten Akteuren ergibt sich ein komplexes Gefüge, bei dem meist nicht alle Faktoren beachtet werden können. Des Weite­ren lässt sich im Nachhi­nein schwer feststellen, welche Sanktionen inwieweit zu einer Veränderung einer Situation beigetragen haben bzw. ob und welche weiteren Faktoren eben­falls dazu beigetragen haben.

Zudem hängt die Messung zur Wirkung von Sanktionen davon ab, welche Methode zur Bewer­tung verwendet wird und wie eine erfolgreiche Umsetzung von Sanktionen definiert wird. Dies entscheidet, ob eine Sanktionspolitik als Erfolg gewertet wird.

Abschließend thematisierte Prof. Brzoska die Frage nach der aktuellen Sanktionspolitik und welche Probleme damit verbunden sind. Diese ist vor allem durch Selektivität gekennzeich­net, da z.B. Veto­mächte von den VN nicht sanktioniert werden können und die Entscheidung, ob Sanktionen verhängt werden, immer auch eine politische Entscheidung ist. Desweiteren werden Sanktionen meist aus innenpoliti­schen Gründen verhängt, um zu demonstrieren, dass man auf ein unangemessenes Verhal­ten eines anderen Staates reagiert, wobei diese Entscheidun­gen meist unter Zeitdruck und häufig mit unzureichenden Informationen beschlos­sen werden. Zudem tendieren Institutionen zu einer Schwerfällig­keit, sich politischen Veränderungen anzupassen und schnell auf veränderte Situationen zu reagieren. Als letztes Problem wird ein genereller Trend genannt, gezielte Sanktionen zu umfassen­den Sanktionen auszuweiten, was jedoch nicht mehr den Ansprüchen der Sanktionspolitik entspricht.
Resümierend stellte Prof. Brzoska fest, dass Sanktionen Wirkung zeigen, sie jedoch nicht so effektiv sind wie von den sanktionierenden Akteuren gewünscht.

Vortrag II: Kollateralschäden von Iran-Sanktionen? Auswirkungen auf die Lösung von Konflikten, auf Politik und Gesellschaft

Dr. Ali Fathollah-Nejad

Dr. Ali Fathollah-Nejad (Hier können Sie den ganzen Vortrag nachhören)

Der Vortrag gliederte sich wie folgt:

1. Diskurs und Hintergründe der Iran-Sanktionen

2. Staat-Gesellschafts-Verhältnis im Zuge der Sanktionen

3. Auswirkungen der Iran-Sanktionen auf den Nuklearkonflikt

1. Diskurs und Hintergründe der Iran-Sanktionen

Es ist ein immenser Unterschied festzustellen zwischen dem was uns westliche Politiker gesagt haben über die Auswirkungen von Sanktionen in Iran und den tatsächlichen Auswirkungen. Sanktionen sind Kurzschlussreaktionen. Man versucht, durch Sanktionen politische Konzessionen des Gegners zu errei­chen. In Iran ging es hierbei um die Atomkrise. Der westliche Diskurs suggerierte, dass es Ziel der Sanktionen sei, eine mögliche atomare Bewaffnung des Iran zu unterbinden, während die Tyran­nen in Teheran davon geschwächt und die Bevölkerung dadurch gestärkt hervorgeht. Es handele sich hierbei um „gezielte Sanktionen“ (targeted sanctions), die sogar den Demokratisierungsprozess voranbrin­gen könnten.

Auch wenn die Iran-Sanktionen als „gezielt“ betitelt wurden, war das Sanktionsregime äußerst umfas­send und vielschichtig:

  • unilateral (US-Sanktionen, extra-territorial angewandt) und multilateral (Vereinte Nationen)
  • formelle und informelle (Folge von politischem Druck, viele Organisationen trauen sich, durch die Sanktionen gar nicht erst mit Iran in Geschäfte zu treten).

Somit fand – um es auf die kürzeste Formel zu bringen – eine Illegalisierung des legalen Handels statt. Iran ist das größte Land weltweit, das abgegrenzt wurde von den internationalen Banken- und Finanzsekto­ren, wodurch die Illegalisierung jeglichen Handels zustande kam. Hier kann man im Ver­gleich zum Irak sehen, dass Sanktionen nicht immer als Mittel gegen Krieg verstanden werden kön­nen. Zum einen, weil es, in Bezug auf den Irak, noch zu einem weiteren Krieg kam, zum anderen, weil die Irak-Sanktionen das Leben von einer halben Million Kleinkindern gekostet haben (vgl. Von Sponeck, Hans‐Christof [2006] A Different Kind of War: The UN Sanctions Regime in Iraq, New York & Oxford: Berghahn Books; sowie Gordon, Joy [2010] Invisible War: The United States and the Iraq Sanctions, Cambridge, MA: Harvard University Press.) Auch in Iran kam es zu humanitären Fol­gen, jedoch wurden diese von den deutschen Medien wenig bis gar nicht beachtet.

2. Staat-Gesellschafts-Verhältnis im Zuge der Sanktionen

Konsequenzen der Finanzsanktionen waren besonders bei kleinen Fabriken, die dem Regime nicht nahestanden, spürbar. Viele mussten schließen, da sie keine Mittel mehr hatten, notwendige Importe durchzuführen. Semi-staatliche Wirtschaftsakteure sind jedoch stark expandiert, die trotz Sanktionen viele Importe über „schwarze Kanäle“ monopolisierten. Die wirtschaftspolitische Macht der Revolutionsgar­den wurde dadurch erhöht. Genau das wollten westliche Politiker eigentlich nicht. Explodie­render Handel zwischen Iran und China entstand (30 Milliarden US-Dollar bilaterales Handelsvo­lumen im Jahr 2010 und 40 Milliarden US-Dollar 2013).

Die zivile Bevölkerung und Zivilgesellschaft haben sehr gelitten. Vor allem die Frauenbewegung hat von Anfang an die Auferlegung von Sanktionen als kontraproduktiv abgelehnt, was aber kaum ein Echo in den Sanktionen auferlegenden Ländern fand. So entfalteten Sanktionen eine lähmende Wir­kung auf zivilgesellschaftlichen Aktivismus, denn „[e]in vom wirtschaftlichen Überlebenskampf geplag­ter Mensch wird kaum die Muße besitzen, als Bürger in den demokratischen Kampf zu ziehen“ (FAZ-Artikel).

Zudem konnte man ein „Rallying-around-the-flag“-Phänomen beobachten. Auch Auswirkungen auf die Kulturpolitik sind festzustellen. Es sind keine Kulturprogramme entstanden, da für diese Überweisun­gen getätigt werden müssten. Durch den Ausschluss aus dem SWIFT-System war dies jedoch nicht mehr möglich. All dies zeigt, dass das Gegensätzliche, zu dem was der Westen wollte, eingetreten ist. So erhöhte sich der Machtvorsprung des autoritären Staates gegenüber der zivilen Gesell­schaft.

3. Auswirkungen der Iran-Sanktionen auf den Nuklearkonflikt

Sanktionen sind integraler Bestandteil von Zwangsdiplomatie (coercive diplomacy). Anderer Bestand­teil im Iran-Nuklearkonflikt waren die Kriegsdrohungen durch die USA. Beide Komponenten sollte Iran zu Konzessionen bewegen.

Da der amerikanische Markt stärker ist als der Irans, kam es zu einer Einschüchterung von Unterneh­men („Either you are with us or you are against us!“). China und Russland profitierten durch die Sanktio­nen. China bekam Öl zu Spottpreisen, Russland positionierte sich als Vermittler und profitierte gleichzeitig als Öl-Exporteur von den international ansteigenden Ölpreisen.

2005 kam es zu einer Anti-Iran-Stimmabgabe durch Indien, das zur Folge hatte, dass die iranische Nuklearakte an den UN-Sicherheitsrat verwiesen würde, obwohl es keine völkerrechtliche Basis für diese „Überweisung“ gab. Nuklearsanktionen: Idee dahinter war, dass Iran irgendwann in der Bre­douille sein wird, dass er zu Konzessionen genötigt wird. Parallel zu den Sanktionen gingen jedoch auch die Zahl der betriebenen Zentrifugen in den Nuklearreaktoren hoch. Die Fronten verhärteten sich, es kam auf beiden Seiten zu Trotzreaktionen. Hier stellt sich die Frage, bringen Sanktionen dann wirklich etwas? Manche würden sagen, ja, denn 2015 kam es zum neuen Nukleardeal. Warum denn aber erst nach 10 Jahren, wenn Sanktionen doch so effektiv sind? Zum Atom-Abkommen ist es nicht zuletzt gekommen, weil es eine Positionsveränderung des Westens gab, nicht Irans. Denn die USA hatten nun Abstand genommen von ihrer jahrelangen Forderung nach „Null Anreiche­rung“ durch Iran. Ohne die Positionsänderung der US-Politik wäre es wohl nicht zu einem Abkommen gekommen.

Es stellt sich hierbei auch die Frage, warum es Sanktionen nur gegen Länder gibt, mit denen wir in geopolitischen Konflikten stehen. Ginge es nach völkerrechtlichen Maßstäben, so müssten auch eine Reihe „befreundeter“ Staaten sanktioniert werden. Deswegen zieht sich der Vorwurf der Doppelmoral auch durch die Sanktionsdebatte.

Artikel-Hinweise:

Fathollah-Nejad, Ali (2012): Der internationale Konflikt um Iran und das Völkerrecht: Versuch einer Gesamtdarstellung, in: Crome, Erhard (Hg.) Die UNO und das Völkerrecht in den internationalen Beziehungen der Gegenwart, Potsdam: WeltTrends (Potsdamer Textbücher, Nr. 18), S. 137–206.

Fathollah-Nejad, Ali (2013): Iran: Warum Sanktionen den Tyrannen helfen, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3. Januar, S. 28.

Fathollah-Nejad, Ali (2014): Long Live the Tyrant! The Myth of Benign Sanctions – plus Epilogue on the Geneva Agreement with Iran, in: Ernst, Oliver (Hg.) Iran-Reader 2014, Sankt Augustin & Berlin: Konrad Adenauer-Stiftung (KAS), S. 81–96.

Fathollah-Nejad, Ali (2014): Why Sanctions against Iran are Counterproductive: Conflict Resolution and State–Society Relations, International Journal, Jg. 69, Nr. 1 (März), S. 48–65.

 

Vortrag III: Westliche Sanktionen gegen Russland. „Eigentor von historischem Ausmaß“ oder effektives Mittel zur Durchsetzung des Minsker Friedensplans?

Prof. Dr. Petra Stykow

Prof. Dr. Petra Stykow (Hier können Sie die Präsentation herunterladen)

 Prof. Stykow befasste sich zu Beginn ihres Vortrages mit der Frage wie konkret die Sanktionen gegen Russland aussehen. Im März 2014 spitzte sich die Lage zu und erste Sanktionen wurden verhängt. Die Europäische Union setzte Verhandlungen mit Russland bezüglich Visa-Erleichterungen sowie eines neuen Grundlagenabkommens aus. Zudem wurden personenbezogene Sanktionen verhängt und die Mitgliedschaft in der G8-Gruppe ausgesetzt, was eine starke politische Sanktion bedeutete. Im Juli 2014 wurden Sanktionen gegen verschiedene russische Organisationen und Institutionen verhängt sowie der Geschäftsverkehr mit fünf russischen Banken ausgesetzt. Ende Juli 2014 wurden erste Wirtschafts­sanktionen gegen Russland verhängt. Diese umfassen Finanzmarktsanktionen, Waffenex­porte sowie Beschränkungen bezüglich der Lieferung von Dual-Use-Gütern und Ölförderungstechnolo­gien, wobei vor allem letzteres Russland stark getroffen hat. Nach drei Verlängerun­gen bleiben die europäischen Sanktionen voraussichtlich noch bis Juli 2016 bestehen.

Die USA verhängten im März 2014 ebenfalls Personensanktionen und im Juli 2014 Wirtschaftssanktio­nen gegen strategisch relevante russische Unternehmen. Sowohl die EU als auch die USA verhängten zudem spezielle Sanktionen gegen die Krim/Sewastopol. 

Russland reagierte auf die Sanktionen mit Gegenmaßnahmen und verhängte ein Einreiseverbot gegen europäische und amerikanische Politiker sowie ein Importverbot auf Lebensmittel aus dem Raum der Europäischen Union. Russland nimmt damit in Kauf, dass die eigene Bevölkerung von der Sanktionspoli­tik stark betroffen ist.

Prof. Stykow stellte im weiteren Verlauf des Vortrages die Folgen der Sanktionspolitik anhand der Volkswirtschaften, der Bevölkerung, der internationalen Politik, der Innenpolitik und der Zivilgesell­schaft dar.

Die Sanktionen haben dazu geführt, dass das Handelsvolumen zwischen der EU und Russland stark abgenommen hat. Hinzu kommt, dass die Sanktionen die Probleme, die mit dem Verfall des Ölpreises einhergehen, noch verschärft haben. Hierbei ist anzumerken, dass sich nicht klar sagen lässt, wel­che Rolle der Ölpreis spielt. Das russische Wirtschaftswachstum lag im Jahr 2015 bei -3,3/-3,8%, wäh­rend die Inflationsrate im August 2015 bei 15,8% lag. Zudem kam es zu einem Rückgang der ausländi­schen Direktinvestitionen von 70%. Russland reagierte auf die Wirtschaftszahlen mit der Kompensa­tion von Lieferungen aus China und fing Verluste von Großunternehmen durch staatliche Subventionen auf. Trotz unterschiedlicher regionaler Wahrnehmungen in Hinblick auf die Sanktionen, herrscht in Russland eine ‚Wir-schaffen-das-Mentalität‘.

Die Exporte der europäischen Länder nach Russland sind im Zuge der Sanktionspolitik gegen Russ­land zurückgegangen. Der Bundesverband der deutschen Industrie schätzt, dass 150.000 Arbeitsplätze aufgrund der Sanktionen gegen Russland in Deutschland bedroht sind. Auf beiden Seiten sind somit erhebliche Schäden durch die verhängten Sanktionen und die Gegensanktio­nen entstanden. Es lässt sich hierbei von einem begrenzten Wirtschaftskrieg sprechen, da Öl und Gas von den Sanktionen aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeit bisher ausgenommen wur­den.

Im folgenden Teil stellte Prof. Stykow dar, welche Folgen die Sanktionen für die russische Bevölke­rung haben. Der Plan der Europäischen Union, die russische Bevölkerung weitgehend unberührt von den Sanktionen zu belassen, hat durch das von Russland verhängte Lebensmittelembargo nicht funktio­niert. Durch verschiedene Umfragen des unabhängigen Meinungsforschungsinstituts Levada in Russland lässt sich der Trend feststellen, dass die russische Bevölkerung vermehrt den westlichen Sanktionen einen geringen Einfluss auf die russische Wirtschaft zuschreibt sowie ein abnehmender Trend in der Wahrnehmung, dass die russischen Sanktionen die EU und Russland gleichermaßen tref­fen. Die russische Bevölkerung gab zudem an, vermehrt günstigere Produkte einzukaufen, die verhäng­ten Sanktionen des Westens stehen jedoch lediglich an dritter Stelle als Ursache für die Preissteige­rungen in Russland.

Auf internationaler Ebene finden sich weitere Sanktionen der russischen Regierung gegen die Türkei als Reaktion auf das abgeschossene Flugzeug sowie gegenseitige Sanktionen zwischen der Ukraine und Russland.

Prof. Stykow zog an dieser Stelle ein Zwischenfazit mit der Frage, ob die Ziele der EU durch die Sanktionen erreicht worden sind. Die EU wollte mit den Sanktionen signalisieren, dass eine illegale Annexion nicht reaktionslos hingenommen wird, ebenso wenig wie der Abschuss eines Personenflugzeu­ges. Eine Aufhebung der Sanktionen erfolgt laut der EU erst, wenn Russland sich um eine Lösung im Ukraine-Konflikt bemüht. Erreicht wurden diese Ziele jedoch nicht. Das Minsker Abkom­men wurde nicht umgesetzt und auch die Signalwirkung blieb aus, da Russland durch die Gegen­sanktionen das klare Zeichen zurückgesendet hat, dass Russland die EU nicht als Handelspart­ner braucht.

Anhand weiterer Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Lavada zeigte Prof. Stykow, wie die Sanktionen sich innenpolitisch auswirken. Die Sanktionen verdeutlichen, dass Russland mit Putin einen starken Präsidenten hat, der sich auf ein loyales Netz um sich herum verlassen kann. Die Europä­ische Union hatte die Annahme, dass sich Putins Umfeld von ihm lossagen würde, wenn es wirtschaftlich unter Druck gesetzt wird. Dies ist jedoch nicht eingetreten. Solange Russland genügend Ressourcen zur Verfügung hat, um die Sanktionen zu kompensieren, wird die Strategie der EU nicht aufgehen. In der russischen Bevölkerung ist die Zustimmung gegenüber Putin im Verlauf der Sanktionspoli­tik weiter angestiegen. Die Sanktionen haben dagegen das Misstrauen der russischen Bevölkerung gegenüber dem Westen geschürt. Das Denkschema des Kalten Krieges mit der Unterschei­dung in Freund und Feind wurde reaktiviert. Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass die russische Bevölkerung die Sanktionspolitik als feindselige Maßnahme gegen ihr Land begreift.

Als letzter Punkt wurden die Folgen für die organisierte Zivilgesellschaft dargestellt. Die russische Regierung verschärfte im Zuge der Sanktionspolitik die NGO-Gesetzgebung und verabschiedete ein Gesetz, das Mitarbeiter von NGOs mit ausländischen Agenten gleichsetzt. 113 NGOs wurden als „ausländi­sche Agenten“ in diesem Zuge registriert. Zudem ist in Russland ein Gesetz in Kraft getreten, das es ermöglicht „unerwünschte ausländische Organisationen“ zu verbieten. Dies betrifft vor allem ausländische Stiftungen. Umfragen des Lavada-Instituts zeigen auch hier eine Tendenz, dass die russische Bevölkerung die Politik ihrer Regierung stärker befürwortet.

Bei der anschließenden Fragerunde wurde u.a. die Frage gestellt, inwieweit man Russland bei den Verhand­lungen zwischen der EU und der Ukraine mit hätte einbinden müssen. Prof. Stykow erläuterte, dass man sich heute darüber einig ist, dass man Russland bei den Verhandlungen zum Assoziierungsabkom­men nicht außen vor hätte lassen dürfen.

 

Diskussionsrunde (Hier können Sie die ganze Diskussion nachhören)

Moderatorin: Jutta Prediger (Bayrischer Rundfunk)

Sind die Sanktionen gegen Russland nicht produktiv für den Friedensprozess?

  • Generell gibt es große Zweifel an der Zweckmäßigkeit der Sanktionen. Es wäre sinnvoller die  Einhaltung von Minsk II anzuerkennen und die Sanktionen in diesem Zuge zurückzuschrau­ben.

Waren die Sanktionen gegen Russland gerechtfertigt, in Anbetracht des Iran-Vortrags?

  • (Prof. Dr. Brzoska) In Teilen ja, da sie gezielt gegen Personen ausgeführt wurden, nicht jedoch gegen den Finanzsektor. Für den Friedensprozess in Syrien wäre jedoch eine bessere Bezie­hung zu Putin sinnvoll.

Braucht man Iran für den Syrienkonflikt?

  • Ja, es gab auch regional politische Gründe für den Rückzug der Sanktionen. Sanktionen sind gene­rell in geopolitischen Krisen unvorteilhaft, da sie die Fronten verhärten. Sanktionen = Poli­tik der Versäumnisse. Anstatt uns Gedanken zu machen über Sanktionen, wäre es nützli­cher uns Gedanken über die Verringerung von Unterstützerpolitik im Syrienkonflikt zu ma­chen.

Im Bezug auf Waffenembargos, sollte man dann eher Sanktionen vermehren und besser durchfüh­ren?

  • (Prof. Dr. Brzoska) Beispiele aus der Geschichte in denen Sanktionen positive Ergebnisse er­zielt haben: In Süd-Afrika waren Sanktionen ein Mittel für die weiße Minderheit an Gesprä­chen teilzunehmen. In Sierra Leone und Liberia haben Eliten durch Sanktionen an Popularität verlo­ren. Auch der Iran kann als positives Beispiel gewertet werden, da es durch die Sanktio­nen nicht zu einem Krieg kam. Sanktionen sind daher unvermeidlich in der Außenpolitik, da sie gemeinschaftlichen Zusammenhalt bieten.
  • (Dr. Fathollah-Nejad) In Bezug auf Süd-Afrika ist es wichtig zu erwähnen, dass das Apart­heid-Regime lange vom Westen unterstützt wurde, diese Unterstützung ist dann lediglich weggefal­len durch die Sanktionen. Im Iran und Irak gab es jedoch nie solche Unterstützungen

Was wäre ein gutes Mittel gewesen, wenn nicht Sanktionen?

  • (Prof. Dr. Stykow) In Bezug auf die Ukraine ist das Hauptproblem nicht die Annektierung der Krim, sondern der generelle Zusammenbruch des ukrainischen Staates. Durch Sanktionen wer­den Machtvorsprünge von Staaten nur weiter gefestigt. Besonders die Zivilgesellschaft sollte in solchen Situationen gestärkt werden, jedoch leidet sie häufig am meisten unter Sanktio­nen, deshalb bin ich gegen Sanktionen.
  • (Dr. Fathollah-Nejad) Machtvolle Eliten haben Ressourcen, die es möglich machen, Sanktio­nen auf die Bevölkerung auszubreiten. Ich sehe uns einfach nicht in der Lage glaubwürdig auf unter­schiedliche Regime Einfluss zu nehmen. Das muss erst geändert werden, bevor wir mit Sankti­onsregimen gegen Unrechtsregime vorgehen. Sanktionen haben außerdem immer einen hege­monialen Anspruch.
  • (Prof. Dr. Brzoska) Es ist wichtig konsequent zu bleiben. Die Afrikanische Union tut dies in dem sie alle Regierungschefs ausschließt, die durch Gewalt an die Macht kommen.

Verhängen die UN nicht Sanktionen, um die Oppositionen in den Ländern zu stärken und dadurch auch das Völkerrecht und dessen Norm zu verbessern?

  • (Prof. Dr. Stykow) In Russland wird die Opposition genau deshalb als westlicher Unterstützer war genommen, demnach eher kontraproduktiv.
  • (Prof. Dr. Brzoska) Problem ist, dass das Völkerrecht eben nicht diese Leitfunktion hat, weil es unterschiedlich interpretiert wird. Russland sieht beispielsweise keine völkerrechtlichen Feh­ler, da das Volk in der Krim die Annektierung gewählt hat. Wir brauchen daher ein ande­res Völkerrecht.
  • (Dr. Fathollah-Nejad) Müssen dem Völkerrecht wieder Geltung geben, auch durch eigene Diszipli­nierung.

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Referent*innen:

Prof. Dr. Michael Brzoska
Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg
Dr. Ali Fathollah Nejad
Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. Berlin
Prof. Dr. Petra Stykow
Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft, LMU München

 

Partner

Arbeitsgemeinschaft Friedenspädagogik;

Evangelische Stadtakademie;

Lehrstuhl für Global Governance and Public Policy am Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft in München;

Lehrstuhl für Politikwissenschaft, Friedens- und Konfliktforschung der Universität Augsburg;

Alumniverein Sozialwissenschaftliche Konfliktforschung Augsburg e.V. (aska);

Professur für Internationale Politik und Konfliktforschung der Universität der Bundeswehr München