Krieg für Menschenrechte?

Veranstaltungsreihe: Eine Welt ohne Visionen geht zu Grunde

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Veranstaltungsreihe: Eine Welt ohne Visionen geht zu Grunde

Das 2015 verabschiedete Weißbuch der Bundeswehr und zahlreiche weitere Strategiedokumente von NATO und EU bauen auf der Annahme auf, dass Menschenrechte mit militärischen Mitteln verteidigt werden können und müssen. Wenn deutsche Politiker wie Gauck oder Steinmeier von "Verantwortung" reden, dann meinen sie Militäreinsätze, während gleichzeitig die deutsche Regierung und ihre NATO-Verbündeten bei der UN die Verankerung eines "Menschenrechtes auf Frieden" blockieren.

Zur Frage, was der begriff der "Menschenrechte" eigentlich bedeutet, zitierte Claudia Haydt aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die die Vollversammlung der UN am 10. Dezember 1948 in Paris genehmigt und verkündet hat. Ihr Nachteil liege in ihrem bloßen Empfehlungscharakter ohne völkerrechtliche Verbindlichkeit. Damit sind diese Rechte nicht einklagbar.

2.            Was machen die Vereinten Nationen/UN zum Schutz der Menschenrechte?

Hingegen ist das der Fall im Zivil- und Sozialpakt der UN, der 1976 verabschiedet und inzwischen von 160 Staaten (Stand 2013), unter ihnen die BRD  (die USA dagegen haben lediglich unterzeichnet!), ratifiziert wurde. Sie verpflichten sich damit zur Umsetzung der grundlegenden Menschenrechte aus der Allgemeinen Erklärung von 1948, im Sozialpakt z. B. der Rechte auf Arbeit, Bildung und Gesundheitsfürsorge. Wie gravierend es beim Recht auf Gesundheit an der Verwirklichung mangelt, machte die Referentin an den Folgen des Hungers und den typischen Armutskrankheiten Aids, Tuberkulose und Malaria sowie den vernachlässigten Tropenkrankheiten deutlich.

Sie forderte ein Recht auf Frieden und führte Deutschland innerhalb einer Liste der 20 friedlichsten Länder an 16. Stelle auf. Die 10 am wenigsten friedlichen: Syrien, Südsudan, Irak, Afghanistan, Somalia, Jemen, Zentralafrikanische Republik, Ukraine, Sudan, Libyen.

Der Begriff der „Schutzverantwortung“ beziehe sich lediglich auf Massenverbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ihre Frage: Kann man Krieg zur Verhinderung von Völkermord führen? Als Negativbeispiele nannte sie das Eingreifen französischer Soldaten in Ruanda und den Präzedenzfall Libyen.

Gegenwärtig würden Kriege mit dem Schutz vor Terrorismus – dahinter steht das Recht auf körperliche Unversehrtheit – begründet. Allerdings seien laut IPPNW zwischen 2001 und 2010 bei den Antiterrorkriegen im Irak, Afghanistan und Pakistan 1,3 Millionen Menschen getötet worden. Trotzdem würden im Namen der Menschenrechte weiterhin Kriege geführt, wo es eigentlich um den Zugang zu Rohstoffen gehe. In Afghanistan z.B. lockten die Lithium-Vorkommen, die man für die Elektromobilität benötige.

Ihre Hoffnung setzt die Referentin auf den „Treaty-Prozess“ des UN-Menschenrechtsrates, mit dem man sich seit 2014 auf den Weg zu globalen  Unternehmensregeln gemacht hat. Es geht dabei um ein internationales Menschenrechtsabkommen zu Transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen, deren menschenrechtliche Verantwortung verbindlich geregelt werden soll.

ReferentInnen

Claudia Haydt

Religionswissenschaftlerin und Soziologin. Sie ist Gründungs- und Vorstandsmitglied der Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V., die 2011 mit dem Aachener Friedenspreis ausgezeichnet wurde.



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