Asylrecht verteidigen!

Stellungnahme

26.000 Menschen sind in den vergangenen zehn Jahren bei dem Versuch, nach Europa zu fliehen, im Mittelmeer ertrunken – ein Binnenmeer, das wie kein anderes engmaschig  überwacht wird. Zum Weltflüchtlingstag 2024 ist mehr denn je das Bekenntnis zu den Menschenrechten gefragt. Eine historische Verortung und aktuelle Stellungnahme vom Flüchtlingsrat Niedersachsen zur Reform des Europäischen Asylsystems (GEAS).

Lesedauer: 12 Minuten
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Weltflüchtlingstag 2024

Faschismus und der 2. Weltkrieg hinterließen ein verwüstetes Europa: 70 Millionen Opfer waren zu beklagen, die Hälfte unter der Zivilbevölkerung. Die Entdeckung der Massengräber in den Konzentrationslagern eröffnete der Welt das ganze Ausmaß des Verfolgungsprogramms der Nazis in auf industriellen Massenmord ausgelegten Todesfabriken. Die Gesamtzahl der von den Nazis und ihren Kollaborateuren ermordeten Menschen wird auf 17 Millionen geschätzt. Hunderttausende hätten gerettet werden können, wenn es eine organisierte Rettungspolitik im europäischen und außereuropäischen Ausland gegeben hätte. Bekanntlich schlossen die meisten Staaten ihre Grenzen gegenüber Flüchtlingen bis auf einen Spalt und überließen die Verfolgten ihren Mördern.

Auch die, denen die Flucht gelang, konnten sich nicht sicher fühlen. Hannah Ahrendt hat das Verlorensein von Geflüchteten in einer Welt, in der Geflüchtete rechtlos gestellt sind, treffend beschrieben:

Dass es so etwas gibt wie ein Recht, Rechte zu haben, wissen wir erst, seitdem Millionen von Menschen aufgetaucht sind, die dieses Recht verloren haben und zufolge der neuen globalen Organisation der Welt nicht imstande sind, es wiederzugewinnen.[1]

Noch unter dem Eindruck der Gräueltaten des Faschismus unterstrich die Weltgemeinschaft mit Verabschiedung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR) 1948 das Recht, Asyl zu suchen, „da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen ...“, wie es in der Präambel heißt. Artikel 14 der AEMR lautet:

„Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“.

Der Zweite Weltkrieg entwurzelte rund 20 Millionen Menschen in Europa. Die einsetzende gewaltsame Vertreibung deutscher Minderheiten aus Ost- und Südosteuropa machte auch für Millionen Deutsche gegen Ende des Krieges und danach erfahrbar, was es heißt, Flüchtling zu sein. Die alliierten Militärregierungen brachten Flüchtlinge und Vertriebene in Lagern, Notquartieren oder bei Privatfamilien unter. Im Oktober 1946 zählte der Alliierte Kontrollrat im Rahmen der durchgeführten Volkszählung 9,6 Millionen Flüchtlinge. 1950 lebten 8 Millionen Flüchtlinge in der Bundesrepublik und 4 Millionen in der DDR.[2]

Es sind diese historischen Erfahrungen, die auf nationaler Ebene (Grundgesetz), aber auch auf internationaler Ebene dazu geführt haben, dass das Recht auf Asyl abgesichert wurde. Neben anderen, hier nicht weiter ausgeführten Konventionen (z.B. der Anti-Folter-Konvention) sind vor allem zu nennen:

  • Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 bzw. 1967, bis heute unterschrieben von 145 Mitgliedsstaaten: Nach Art. 33 Abs. 1 GFK verpflichten sich die vertragschließenden Staaten zum so genannten Non-Refoulement-Gebot: Sie verpflichten sich keinen Flüchtling in ein Land abzuschieben oder zurückzuweisen, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner „Rasse“, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist. Inzwischen ist anerkannt, dass das (soziale) Geschlecht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe darstellen kann. Aber nur wer die Grenze erreicht hat, kann einen Asylantrag stellen. Garantiert sein muss zumindest ein angemessenes und faires Verfahren.
  • Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK): Sie ist das Kernstück des Menschenrechtsschutzes in Europa. Die EMRK trat 1953 in Kraft und gilt heute in 47 Staaten. Wo sie gilt, garantiert sie allen Menschen bürgerliche und politische Menschenrechte und den Schutz vor einer menschenrechtswidrigen Behandlung. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg (EGMR) spricht auch Geflüchteten immer wieder Rechte zu, wo sie in der Praxis verletzt werden. So stufte der EGMR 2023 die Lebensbedingungen einer asylsuchenden, schwangeren Frau in einem Lager auf der griechischen Insel Samos als „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“ ein und stellte eine Verletzung von Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest.

Solche Urteile,  in Einzelfällen aufwändig juristisch erkämpft, sind ein Fingerzeig: Praktisch verzeichnen wir an den Grenzen der Europäischen Union schon seit Jahren unzählige Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schutzsuchenden:

  • Seit 2016 organisieren Italien und die EU zusammen mit der von Warlords kontrollierten libyschen Küstenwache so genannte Pullbacks: Behörden aus der EU melden gesichtete Flüchtlingsboote an die libysche Küstenwache, diese bringt die Boote auf und schafft die Flüchtlinge zurück. In Libyen verschwinden viele von ihnen in berüchtigten Foltergefängnissen, deren schauerliche Existenz schon lange bekannt ist. Bereits 2017 wurde öffentlich, dass das Auswärtige Amt intern von „KZ-ähnlichen Verhältnissen“[3] sprach.
  • Pushbacks und Gewalt sind in Griechenland entsetzlicher Alltag – ob an der Landgrenze oder auf den griechischen Inseln in der Ägäis: Flüchtlinge werden mit roher Gewalt illegal abgeschoben, auf das offene Meer zurückgeschleppt und ausgesetzt. Als der türkische Ministerpräsident Erdogan im Frühjahr 2020 für tausende Flüchtende die Grenzen nach Griechenland öffnete, rüstete Athen die Grenzabriegelung mit EU-Unterstützung massiv auf und setzte das Asylrecht kurzerhand außer Kraft. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen lobte Griechenland als „unser europäischer Schutzschild“[4].
  • Ungarn gibt sich keinerlei Mühe, verbrecherische Pushbacks zu verbergen. Stolz werden die illegalen Zurückweisungen in offiziellen Statistiken aufgeführt. 2021 waren es über 46.000, 2022 über 150.000, zwischen Januar und August 2023 über 58.000[5].
  • Seit Jahren gibt es Berichte über gewaltsame und systematische Pushbacks unter der Regie des kroatischen Innenministeriums unter dem Namen „Operation Korridor“[6].
  • Aus Bulgarien gibt es Videoaufnahmen, die Schüsse der Grenzpolizei auf Flüchtlinge dokumentieren.  Dem Bulgarischen Helsinki-Komitee zufolge gab es allein 2022 insgesamt 5.268 belegte Pushbacks gegen 87.647 Personen.[7]
  • Allein im Zeitraum von Juli 2020 bis November 2021 wurden über 3.700 Pushbacks an der serbisch-rumänischen Grenze mit Erfahrungsberichten dokumentiert[8].
  • Litauen[9] und Polen[10] beschlossen im Sommer bzw. Herbst 2021 neue Gesetze, die eine  Abriegelung der Grenzen und automatische Inhaftierung von Menschen erlauben, die die Grenze ohne Einreiseerlaubnis überquert haben. Tausende Menschen wurden monatelang willkürlich in heruntergekommenen Haftzentren unter Militärführung festgehalten.

Dies ist die politische Ausgangslage, auf deren Grundlage die Europäische Kommission sich mit dem Europäischen Rat sowie dem EU-Parlament am 20. Dezember 2023 auf eine Reform des Europäisches Asylsystems (GEAS) geeinigt hat, das Internierungslager an den Grenzen, stark eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten, ein verschärftes Dublin-Zuständigkeitsregime mit vollständigem Entzug von Sozialleistungen im „falschen Land“ und die Möglichkeit einer Zurückweisung von Asylsuchenden in angeblich „sichere Drittstaaten“ vorsieht. Der EU-Ministerrat hat am 14. Mai den finalen Beschluss für die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems gefasst.

Vordergründig geschieht dies, ohne die Genfer Flüchtlingskonvention oder die EMRK formell anzutasten. Faktisch wird für Schutzsuchende der Zugang zum Asylsystem der Europäischen Union in der Praxis drastisch erschwert oder sogar gänzlich versperrt. PRO ASYL kritisiert die vereinbarte Durchführung von Asylverfahren in geschlossenen Einrichtungen an den europäischen Außengrenzen als „dystopische Vision eines Europas der Haftlager“[11]. Die Deutsche Bischofskonferenz kommentiert:

„Das Vorhaben, unschuldige Menschen – auch Familien mit kleinen Kindern – in haftähnlichen Lagern an den EU-Außengrenzen zu internieren, ist verantwortungslos. Statt auf Abschreckung und Abschiebung zu setzen, statt Menschen der Perspektivlosigkeit und Not auszuliefern, müssen wir in der Europäischen Union endlich einen gemeinsamen Raum des Schutzes und der Solidarität schaffen. Der Umgang mit Geflüchteten ist eine Frage der Würde, auch unserer eigenen. In einer Welt, in der mehr als 110 Millionen Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, kann unsere Antwort nicht Abweisung lauten.“[12]

Gravierende Folgen für den internationalen Flüchtlingsschutz hat auch das im Rahmen von GEAS beschlossene Konzept der „sicheren Drittstaaten“. Anstatt illegalen Zurückweisungen, die mit dem Völkerrecht brechen, endlich einen Riegel vorzuschieben, begünstigt und erleichtert GEAS mit seinen interpretationsfähigen Regelungen zur Bestimmung „sicherer Drittstaaten“ solche illegalen Praktiken. Die entscheidende Frage dabei ist: Wann kann ein Staat tatsächlich als „sicher“ gelten? Für Deutschland legt Art. 16a Abs. 2 GG fest, dass ein sicherer Drittstaat die GFK sowie die EMRK ratifiziert haben muss:

„(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Dagegen muss laut GEAS ein Staat nur „grundlegende Standards des Flüchtlingsrechts garantieren“,  um als „sicherer Drittstaat“ anerkannt zu werden, wie das Recht auf Verbleib in dem Drittstaat, die Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards und der Zugang zu medizinischer Notfallversorgung und Grundschulbildung.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kritisierte in einer Stellungnahme, mit Inkrafttreten von GEAS

könnten auch Staaten, die die GFK nicht oder nur mit geografischem Vorbehalt ratifiziert haben, als „sichere Drittstaaten“ eingestuft werden. Diese Staaten wären nicht verpflichtet die GFK einzuhalten und so bestünde das Risiko, dass Flüchtlingen im Aufnahmestaat weniger Rechte zustünden als im ausweisenden Staat. Letztlich wird dies aber auch immer von den nationalen Regelungen im Aufnahmestaat abhängen.“[13]

Auch UNHCR verlangt, dass Schutzsuchende in Übereinstimmung mit den Rechten der GFK und mit internationalen Menschenrechtsstandards behandelt werden, und warnt vor einer völkerrechtswidrigen Auslagerung von Asylverfahren: „Menschen dieses Recht zu verweigern oder Asylsuchende in Drittländer auszulagern, verstößt gegen das Völkerrecht. Es sind Akte der Grausamkeit“, so Grandi und Pope im Spiegel[14].

Pro Asyl kommt zu dem Schluss:

„Mit der Europäischen Einigung können zukünftig deutlich mehr außereuropäische Drittstaaten als sicher eingestuft werden, um Flüchtlinge in diese Länder abzuschieben. Weder muss in dem Drittstaat die Genfer Flüchtlingskonvention gelten, noch muss das ganze Land sicher sein. Wenn es eine entsprechende Vereinbarung zwischen Drittstaat und EU gibt, soll die Sicherheit schlicht angenommen werden können. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, dass Mitgliedstaaten sich weitgehend aus dem Flüchtlingsschutz zurückziehen, indem sie Nachbarländer oder andere Staaten entlang der Fluchtrouten als „sicher“ einstufen. Diese Vorgehensweise wird dazu führen, dass Menschen, die nach Europa geflohen sind, ohne Prüfung ihrer tatsächlichen Fluchtgründe in diese Länder abgeschoben werden.“[15]

Doch die öffentliche Debatte ist damit noch lange nicht abgeschlossen. Zunehmend und lautstark fordern immer mehr Politiker:innen unverhohlen eine Änderung oder Abschaffung des Asylrechts:

Thorsten Frei, immerhin innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU – Fraktion, steht mit seiner Forderung, Schutzsuchende an den Grenzen zurückzuweisen und das Asylrecht abzuschaffen, längst nicht mehr alleine: Der CDU-Landesverband Baden-Württemberg stellte sich hinter ihn, auch CDU-Chef Merz gab ihm Rückendeckung. Jens Spahn will "irreguläre Migrationsbewegungen" gegebenenfalls "mit physischer Gewalt" aufhalten. Die CDU hat am 07. Mai 2024 ein neues Grundsatzprogramm[16] beschlossen, das vorsieht, dass schutzsuchende Menschen in Europa nicht länger Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und dem europäischen Recht bekommen sollen. Stattdessen soll „jeder, der in Europa Asyl beantragt, […] in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren“ (Wortlaut im neuen Programm,. S. 23). Eine „Koalition der Willigen“ innerhalb der EU solle dann jährlich ein Kontingent schutzbedürftiger Menschen aus dem Ausland aufnehmen.

Mit diesen Formulierungen stellt sich die CDU inhaltlich auf den Standpunkt der britischen Konservativen, die Geflüchtete ohne Ansehen ihrer Asylgründe nach Ruanda abschieben will.  Dabei hat der oberste Gerichtshof in London mehrfach entschieden, dass Ruanda nicht als sicheres Drittland betrachtet werden kann, da Geflüchtete dort kein faires Asylverfahren erwarten können: Der Supreme Court berief sich zur Begründung auf Berichte des UNO-Flüchtlingshilfswerks und frühere britische Angaben über aussergerichtliche Hinrichtungen, Todesfälle in Haft sowie Folter und eine hohe Ablehnung von Asylanträgen aus Konfliktgebieten wie Afghanistan und Syrien. Bereits vor Jahrzehnten hatte Israel eritreische Geflüchtete nach Ruanda geschickt, die später aus Ruanda ins Nachbarland abgeschoben wurden.

Als Prototyp des "sicheren Drittstaats" wird immer wieder die Türkei genannt, obwohl die Türkei nicht nur auf Flüchtlinge an den Grenzen geschossen, sondern auch Geflüchtete zwangsweise nach Syrien abgeschoben hat und die GFK nur für "europäische Flüchtlinge" akzeptiert. Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde von der Türkei wiederholt und massiv verletzt.

Welche faulen Kompromisse ist man bereit einzugehen, wenn es darum geht, Drittstaaten gegen Geldzahlungen dafür zu gewinnen, Asylsuchende aus Europa aufzunehmen?

Kategorische Forderungen nach einer Abschaffung des Asylrechts sind mittlerweile nicht auf die Union beschränkt: Auch der ehemalige niedersächsische Ministerpräsident und ehemalige Außenminister Sigmar Gabriel empfielt, sich von bisherigen Verpflichtungen des Grundgesetzes und des Völkerrechts zu verabschieden: "Unsere Regeln aus dem 20. Jahrhundert passen nicht zu den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts", so Gabriel.[17]

Wer auf diese Weise die Axt an die Verfassung legt und die menschenrechtlichen Errungenschaften in Frage stellt, will eine andere Republik. Die historischen Erfahrungen und Traditionen, die nach dem zweiten Weltkrieg zur Etablierung eines Internationalen Flüchtlingsrechts geführt haben, werden negiert und mit Füßen getreten.

„Tradition ist die Weitergabe des Feuers, nicht die Anbetung der Asche“,

formulierte der französische Politiker und Pazifist Jean Jaurès[18].  Menschenrechte waren und sind umkämpft, und sie sind heute mehr denn je gefährdet. Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention werden bereits heute an vielen Orten in Europa verletzt. Es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sie nicht unter die Räder kommen.

26.000 Menschen sind in den vergangenen zehn Jahren bei dem Versuch, nach Europa zu fliehen, im Mittelmeer ertrunken – ein Binnenmeer, das wie kein anderes engmaschig von Satelliten, Drohnen, Radar und Aufklärungsflugzeugen überwacht wird. Niemand müsste hier sterben, doch Europa will von einer organisierten Rettungspolitik nichts mehr wissen und schottet sich ab.

Zum Weltflüchtlingstag 2024 ist mehr denn je das Bekenntnis zu den Menschenrechten gefragt: Für ein Asylrecht, das einklagbar ist und den Menschen ihre Würde nicht nimmt.

 

[1]     Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft (s. Anm. 28), S. 462


Dieser Artikel erschien zuerst hier: slu-boell.de