Bischof sag, was soll ich lehren?

Konkordatslehrstühle sind Lehrstühle außerhalb der theologischen Fakultät, bei deren Besetzung die katholische Kirche ein Mitbestimmungsrecht hat. Meistens handelt es sich dabei um Lehrstühle für Philosophie, Gesellschaftswissenschaften oder Pädagogik.

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Diese Regelung geht zurück auf Verträge zwischen Staat und Kirche (Konkordate), die das Verhältnis zwischen Staat und Kirche regeln. In Bayern wurde dieser Vertrag 1924 zwischen dem Freistaat Bayern und dem Vatikan geschlossen. Er regelt unter anderem den Rückzug der Kirche aus der Lehrerausbildung. Im Gegenzug wurde ihr das Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung von Lehrstühlen eingeräumt, die im weitesten Sinne zur Lehrerausbildung beitragen.

In Würzburg fällt je ein Lehrstuhl in der Politikwissenschaft, der Philosophie und der Pädagogik unter diese Regelung; andere bayerische Hochschulen mit Konkordatslehrstühlen sind Augsburg, Erlangen-Nürnberg, München, Passau, Regensburg und Bamberg. Außerhalb Bayerns gibt es in Freiburg und Mainz Konkordatslehrstühle.

Letztmalig wurde das Vetorecht im Fall der Philosophie-Professorin Ulla Wessel angewandt, die sich im Jahr 2007 auf den Lehrstuhl für Praktische Philosophie an der Universität Erlangen beworben hatte und abgelehnt wurde. Sie hatte sich in ihrer Dissertation mit dem Thema Abtreibung beschäftigt und eine Haltung vertreten, die der der katholischen Kirche widersprach. Ihre Klage gegen die Ablehnung wies das Bundesverfassungsgericht allerdings in letzter Instanz jedoch als unzulässig ab.

Die Bischofskonferenz verzichtet seit dem Jahr 2013 auf ihr Vetorecht. Die dieses Recht grundsätzlich garantierenden Verträge sind aber nach wie vor rechtskräftig. Aus der Bischofskonferenz selbst hieß es dazu im selben Jahr, das Konstrukt der Konkordatslehrstühle sei nicht mehr zeitgemäß.

Dennoch besteht die Kritik an dem Konstrukt der Konkordatslehrstühle weiterhin. Diese Kritik an bezieht sich vor allem auf Art. 33 (3) GG, in dem es heißt, dass das religiöse Bekenntnis einer Person deren Chancen bei der Zulassung zu öffentlichen Ämtern nicht mindern dürfe. Alleine die Möglichkeit, dass ein*e strittige*r Kandidat*in Kandidatin blockiert werden könnte, könnte bei manchen Lehrstuhlbesetzungen dazu führen, sich für einen andere Kandidaten zu entscheiden.

Diese Kritik wurde auch von Verena Osgyan geteilt, die Konkordatslehrstühle an Universitäten als ein Vehikel aus dem letzten Jahrhundert ansieht. Sie forderte deshalb, die bestehenden Konkordatslehrstühle zum nächstmöglichen Zeitpunkt in normale Lehrstühle umzuwandeln.

Burkhard Hose möchte das Problem der Konkordatslehrstühle, das durch den Verzicht der Bischofskonferenz faktisch nicht mehr aktuell sei, im größeren Kontext der Frage des Verhältnisses von Staat und Kirche betrachten. In einer zunehmend multikulturellen Gesellschaft müsse offen darüber gesprochen werden, worauf sich der Dialog und auch die Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen und Religionsgemeinschaften gründe. 

www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Lehrstuehle-Podiumsdiskussionen;art735,9619031

www.wuerzburgerleben.de/2017/06/13/konkordatslehrstuehle-soll-kirche-ueber-lehrstuhlbesetzung-entscheiden/

 

ReferentInnen

Verena Osgyan MdL

Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, Mitglied im Wissenschaftsausschuss des bayerischen Landtags

Burkhard Hose

Bistum Würzburg, Hochschulpfarrer

Dr. Thomas Goppel MdL

CSU, Mitglied im Wissenschaftsausschuss des bayerischen Landtags



Partner

Grüne Hochschulgruppe Würzburg