Migrantinnen aus Mittel- und Osteuropa

Anlässlich des internationalen Frauentages und der kommenden Internationalen Wochen gegen Rassismus haben wir uns mit einem alltäglichen Thema beschäftigt: die prekäre Arbeitssituation von Frauen, die aus Osteuropa kommen und mit rechtlichen und sozialen Schwierigkeiten alltäglich in ihrer Arbeit konfrontiert sind.

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Bild des Podiums

Wir haben uns gefragt, wie Sozial- und Migrationspolitik in einander greifen, welche Konsequenzen Unterschiede in den Zugang auf Sozialleistungen für Deutsche, EU- und nicht EU Bürgerinnen haben und wie es besser gehen kann.

Anwesend waren sowohl Deutsche als auch Migrantinnen aus Bulgarien und Rumänien, da in Landshut gerade neue Migrantinnen-Vereine enstanden sind. Daher war Ziel der Veranstaltung auch der Erfahrungsaustausch.

Zum Anfang ging es (um die Relevanz der Thematik zu demonstrieren) um das Beispiel von 4 Frauen, die Frau Riedner in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit beim Workers‘ Center in München betreut hatte. Alle Frauen kommen aus Bulgarien und sind im Reinigungsgewerbe tätig. Ihnen wurde allen deutlich weniger bezahlt, als sie geleistet hatten, weil in der Branche man nicht pro Stunde, sondern „pro Fläche“ (es gibt also eine feste Zahl an Arbeitsstunden, die gebraucht werden, um eine Fläche zu reinigen) bezahlt wird. Diese Frauen haben die Leiharbeitsfirma vor Gericht gebracht und haben gewonnen. Dieses Beispiel zeigte sowohl die Relevanz der „Solidaritätsarbeit“ der Ehrenamtlichen und der anderen Mitbürger*innen in ähnlichen Zuständen als auch, dass die Probleme in der Branche kollektiv und nicht individuell sind.

Im zweiten Teil des Referats ging es um die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und in der EU zum Thema Personenfreizügigkeit und wie diese im Laufe der europäischen Osterweiterung im Jahr 2004 und 2007 sich geändert haben. Vor diesen Erweiterungsphasen der EU hatten Migrant*innen aus Osteuropa in Deutschland und Westeuropa mit immer erneuten Tourismus-Aufenthaltserlaubnissen gearbeitet. Seit dem EU-Beitritt ihrer Länder war alles rechtlich möglich, es hat sich aber die Frage gestellt, inwieweit (in diesem Fall) der deutsche Staat auch zu Sozialleistungen für EU-Bürger*innen verpflichtet ist. Erst seit 2014 wurden Gründe für die „Aberkennung der Freizügigkeit“ eingeführt, die die Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger*innen sperren, die innerhalb von 6 Monaten keine Arbeitsstelle gefunden haben. Viel ist aber noch nicht genau geregelt und führt immer noch zu Ungleichheiten und unsicheren Lebensverhältnissen.

Der dritte Teil war für das Empowerment von Migrantinnen gedacht und entstand aus einer Auflistung und Arbeitserklärung von Migrant*innenorganisationen, die in Deutschland und Europa aktiv sind. Genannt wurden u.a. das Worker‘ Center in München (inizivi.antira.info/initiative-fur-zivilcourage/) und Oficina Precaria in Berlin (oficinaprecariaberlin.org).

 

Hier findet man die Präsentation der Referentin mit Hinweise auf unterschiedliche Initiativen (PDF Dokument)

 

Referentin:

Lisa Riedner

Mitarbeiterin am Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie, Georg-August-Universität Göttingen



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